Definition
Terrorismus ist Gewalt oder deren Androhung, die Angst und Schrecken verbreiten soll, um politische, religiöse oder ideologische Ziele zu erreichen. Eine international anerkannte Definition gibt es nicht; in Deutschland ist § 129a StGB zentral, in der EU die Richtlinie (EU) 2017/541.
Terrorismus ist Gewalt oder deren Androhung, die Angst und Schrecken verbreiten soll, um politische, religiöse oder ideologische Ziele zu erreichen. Meist trifft sie Menschen, die mit dem eigentlichen Adressaten wenig zu tun haben. Auf diesen Kern läuft fast jede Terrorismus Definition hinaus. Eine Formulierung, auf die sich Regierungen, Gerichte und Wissenschaft gemeinsam verständigt haben, gibt es trotzdem nicht.
Das Problem: über hundert Antworten auf eine Frage
Die Politikwissenschaft zählt Terrorismus zu ihren umstrittensten Begriffen. Schon 1988 sammelten die Forscher Alex Schmid und Albert Jongman 109 wissenschaftliche und amtliche Fassungen. Am häufigsten tauchten drei Elemente auf: Zwang durch Gewalt, ein politischer Zweck und die Erzeugung von Furcht.
Die Unschärfe hat praktische Folgen. Von der gewählten Formel hängt ab,
- wer wegen einer terroristischen Straftat angeklagt werden kann,
- welche Organisation verboten oder auf eine Terrorliste gesetzt wird,
- welche Unterstützung als strafbare Hilfe gilt,
- und wie viele zusätzliche Befugnisse Behörden im Namen der Sicherheit erhalten.
Wer einen Anschlag als Terrorismus einstuft, trifft also eine juristische Entscheidung mit politischen Folgen.
Ursachen: Woher der Streit kommt
Terror und Terrorismus
Das Wort geht auf das lateinische „terror“ zurück, also Furcht und Schrecken. Als politischer Ausdruck entstand es in der Französischen Revolution. 1793 und 1794 machte die Regierung der Jakobiner den Terror zum offiziellen Mittel ihrer Herrschaft, Tausende Menschen wurden hingerichtet.
Die ersten „Terroristen“ saßen also an der Macht. Erst im Zuge des 19. Jahrhunderts wanderte das Wort zu Gruppierungen, die das politische System von unten angreifen: zu russischen Revolutionären und Anarchisten, später zu antikolonialen Bewegungen und zur Roten Armee Fraktion (RAF). Viele deutsche Fachtexte machen deshalb bis heute einen Unterschied zwischen Terror und Terrorismus. Terror geht von staatlicher Seite aus, Terrorismus bezeichnet Gewalt nichtstaatlicher Akteure.
Politische Interessen
Der Satz „Des einen Terrorist ist des anderen Freiheitskämpfer“ beschreibt das Dilemma ziemlich genau. Regierungen, die eine Unabhängigkeitsbewegung unterstützen, wollen deren Kämpfer nicht unter dieselbe Formel fallen lassen wie die Attentäter ihrer Gegner.
Nach dem Mord an König Alexander I. von Jugoslawien in Marseille 1934 entwarf der Völkerbund eine Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Terrorismus von 1937. Sie trat nie in Kraft, weil nur ein einziges Land sie ratifizierte.
Lösungswege: Wie das Recht Terrorismus fasst
Gesetzgeber umgehen den Grundsatzstreit, indem sie einzelne Straftaten und deren Zweck beschreiben. Eine Formel für das ganze Phänomen brauchen sie dafür nicht.
Bundesrepublik: § 129a StGB
Das deutsche Strafrecht kennt keinen eigenen Tatbestand „Terrorismus“. Zentral ist die Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs, eingeführt 1976 unter dem Eindruck der RAF-Anschläge. Strafbar ist schon die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck auf Mord, Totschlag oder Geiselnahme gerichtet ist, ebenso die Mitgliedschaft.
Für weitere Straftaten, etwa schwere Körperverletzung oder Brandstiftung, verlangt der Wortlaut des § 129a StGB einen zusätzlichen Zweck: Die Handlung muss bestimmt sein, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen. Außerdem muss sie durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen erheblichen Schaden anrichten können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt Terrorismus in seinem Glossar knapper als nachhaltig geführten Kampf für politische Ziele, die mit Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen.
Europäische Union
Die EU hat die Vorgaben für alle Mitgliedstaaten vereinheitlicht, zuerst 2002 mit einem Rahmenbeschluss als Reaktion auf den 11. September 2001, heute mit der Richtlinie (EU) 2017/541. Sie nennt eine Liste schwerer Taten und drei mögliche Ziele. Eine Handlung ist terroristisch, wenn sie
- die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einschüchtern soll,
- öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zwingen soll,
- oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes ernsthaft destabilisieren oder zerstören soll.
Die entsprechenden Formulierungen in § 129a Absatz 2 folgen erkennbar diesem europäischen Muster.
Vereinte Nationen und andere Länder
Bei den Vereinten Nationen wird seit 2000 über ein umfassendes Übereinkommen gegen den internationalen Terrorismus verhandelt. Die Gespräche hängen an zwei Fragen: Sollen Handlungen regulärer Streitkräfte ausgenommen werden? Und gelten für Kämpfer nationaler Befreiungsbewegungen andere Regeln?
Bis dahin behilft sich die Staatengemeinschaft mit Einzelabkommen gegen Flugzeugentführungen, Geiselnahmen oder Bombenanschläge. Am nächsten an eine allgemeine Formel kommt das Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus von 1999. Auch einzelne Länder schreiben eigene Fassungen, wie die Übersicht zeigt.
| Quelle | Kern | Besonderheit |
|---|---|---|
| § 129a StGB | Vereinigung mit dem Zweck schwerer Straftaten, teils mit Einschüchterungs- oder Nötigungsziel | Bestraft schon den Zusammenschluss |
| Richtlinie (EU) 2017/541 | Schwere Taten mit einem von drei terroristischen Zielen | Verbindlicher Rahmen für die EU |
| UN-Übereinkommen 1999 | Tötung oder schwere Verletzung von Zivilisten, um die Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung zu nötigen | Engster Ansatz einer weltweiten Formel |
| Terrorism Act 2000 (UK) | Gewalt, schwere Schäden oder Störungen für eine politische, religiöse, rassische oder ideologische Sache | Bezieht erhebliche Störungen ein |
| 18 U.S.C. § 2331 (USA) | Lebensgefährliche Taten zur Einschüchterung von Zivilisten oder zur Beeinflussung einer Regierung | Trennt „international terrorism“ und „domestic terrorism“ |

Praxis: Merkmale, an denen Sie Terrorismus erkennen
Für die Einordnung eines konkreten Falls hilft ein Prüfraster. Je mehr der folgenden Merkmale zutreffen, desto eher handelt es sich um Terrorismus:
- Es gibt eine Gewalttat oder deren glaubhafte Androhung.
- Die politische Motivation steht im Vordergrund, auch religiöse oder ideologische Motive zählen. Persönliche Rache oder Geld reichen nicht.
- Die direkten Opfer sind nicht der eigentliche Adressat. Die Botschaft richtet sich an Gesellschaft, Regierung oder mögliche Unterstützer.
- Schrecken ist beabsichtigt, nicht bloß eine Nebenfolge.
Der Soziologe Peter Waldmann hat diesen kommunikativen Kern besonders betont: Terroristische Aktionen sollen schockieren, Unsicherheit verbreiten und bei möglichen Anhängern Sympathie wecken. Medien tragen die Botschaft weiter, Aufmerksamkeit ist Teil der Rechnung. Auch eine überzogene Reaktion der Behörden kann einer Gruppe neue Anhänger bringen.

Formen von Terrorismus in der deutschen Geschichte
Die Bundesrepublik hat terroristische Gewalt von links und rechts erlebt, dazu religiös motivierten Terrorismus:
| Form | Beispiel |
|---|---|
| Sozialrevolutionärer Terrorismus | Die RAF ging aus dem Umfeld der Kaufhausbrandstiftung von Frankfurt am Main 1968 hervor und verübte bis in die 1980er Jahre Anschläge auf Vertreter von Wirtschaft und Politik. |
| Rechtsextremistischer Terrorismus | Die Deutschen Aktionsgruppen verübten 1980 Brandanschläge. Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen. |
| Islamistischer Terrorismus | Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Dezember 2016 forderte zahlreiche Tote und Verletzte. |
Islamistischer Terrorismus ist heute oft transnationaler Terrorismus: Planung, Finanzierung und Anschläge reichen über Grenzen hinweg, oft mit Rückzugsräumen in gescheiterten Staaten.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Guerillakämpfer greifen vor allem Streitkräfte an und wollen Gebiete kontrollieren. Terroristische Gruppen zielen auf die psychologische Wirkung bei einem größeren Publikum. Viele bewaffnete Gruppierungen tun beides. Auch Extremismus ist etwas anderes: Er beschreibt eine Haltung gegen die demokratische Ordnung. Die Bundeszentrale für politische Bildung sieht Terrorismus als eine Form politischen Extremismus, die auf systematische Anwendung von Gewalt setzt.
Drei Sichtweisen auf die Definition von Terrorismus
Wie eng der Begriff sein soll, ist in Rechtswissenschaft und Philosophie umstritten. Drei Positionen lassen sich unterscheiden.
Der akteursbezogene Ansatz
Diese Sicht versteht Terrorismus als Gewalt nichtstaatlicher Akteure gegen Zivilisten. Ihre Befürworter sagen, ein Straftatbestand mit hohen Strafen brauche klare Grenzen. Für das Handeln von Regierungen gebe es bereits das Kriegsvölkerrecht und die Menschenrechte.
Der tatbezogene Ansatz
Hier zählt die Handlung, gleich wer sie begeht. Der Philosoph Michael Walzer sah das Wesen des Terrorismus in der gezielten Tötung Unschuldiger, um Angst zu verbreiten. Dann kann auch eine Regierung Terrorismus begehen, wenn sie Zivilisten bombardiert, um die Moral der Bevölkerung zu brechen.
Der skeptische Ansatz
Skeptiker bezweifeln, dass eine umfassende Formel überhaupt möglich ist. Der Historiker Walter Laqueur hielt das Phänomen für zu vielgestaltig. Kritiker warnen, das Etikett werde oft als politisches Urteil über unliebsame Gruppen eingesetzt. Die beiden anderen Lager antworten, dass auch ein gerechtes Anliegen keine Angriffe auf Zivilisten rechtfertigt.
Häufige Fragen
Was ist Terrorismus einfach erklärt?
Politisch motivierte Gewalt, meist gegen Zivilisten, die Angst erzeugen und so Druck auf eine Regierung oder die Gesellschaft ausüben soll.
Gibt es eine international anerkannte Definition?
Nein. Die UN verhandeln seit über zwei Jahrzehnten ohne Ergebnis. In der EU gilt die Richtlinie 2017/541, in Deutschland ist § 129a StGB zentral.
Kann ein Staat Terrorismus begehen?
Nach dem tatbezogenen Ansatz ja. Das deutsche Strafrecht und die meisten UN-Abkommen richten sich dagegen an nichtstaatliche Täter und überlassen staatliches Handeln dem Kriegsvölkerrecht.
Quellen
- Strafgesetzbuch, § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
- Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Glossar, Terrorismus
- Bundeszentrale für politische Bildung: Handwörterbuch, Terrorismus
- Alex P. Schmid, Albert J. Jongman: Political Terrorism (1988)
- Peter Waldmann: Terrorismus. Provokation der Macht